Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Gesamtschule Obersberg) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG) und Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.gso-hef.de/.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Gesamtschule Obersberg
Kerstin Glende
Am Obersberg 25
36251 Bad Hersfeld
Telefon: +49 (0) 6621 9594 260
Telefax: +49 (0) 6621 9594 268
E-Mail:
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website wird ständig auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit überprüft.
Es wurden zusätzliche Tools integriert, die die Barrierefreiheit unserer Website deutlich erhöhen. Links unten auf der Seite befindet sich ein blau-weißes Rollstuhl-Symbol.
Damit können die folgenden Funktionen aktiviert werden:
- Schrift vergrößern/verkleinern
- Zeichenabstand erhöhen/verringern
- Farben umkehren
- graue Farbtöne
- Links unterstreichen
- großer Mauszeiger
- Zeilenlineal
- Text vorlesen lassen
- Sprache zu Text
Weitere Verbesserungen, werden wir an dieser Stelle veröffentlichen.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich direkt an uns oder an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Neue Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: 0641 303-2901
E-Mail:
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.07.2022 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 08.05.2024 überprüft und bearbeitet.
Quelle: eRecht24